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Finanzlexikon: schwarzarbeit

schwarzarbeit

Schwarzarbeit bezeichnet die im allgemeinen illegale Beschäftigung abseits der in Deutschland bestehenden Steuer- und Sozialversicherungsgesetze. Eine Legaldefinition des Begriffes Schwarzarbeit gibt es nur im "Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit" vom 06.02.1995. Demnach geht es im Grund um die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang ohne a) seiner Mitteilungspflicht gegenüber Arbeits-/Sozialamt nachgekommen zu sein, b) ein Gewerbe ohne Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbekarte auszuüben oder c) ein Handwerk auszuüben ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit ist seit dem 01.01.2004 in Deutschland die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig.

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